Fragen und Antworten (FAQ)

Wer steckt dahinter?

Die Aktion mündige Schule ist eine unabhängige Bürgerinitiative, die allen Interessierten offen steht. Unterstützung bekommt sie vom Bundesverband der Freien Alternativschulen, dem Bund der Freien Waldorfschulen, dem European Forum for Freedom in Education (E/F/F/E), von Mehr Demokratie e.V. von den meisten schleswig-holsteinischen Schulen in freier Trägerschaft und von zahlreichen Einzelpersönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft.

Wird ein freiheitliches Schulwesen teurer?

Es geht nicht um mehr Geld, sondern um die sinnvolle Verteilung der vorhandenen Mittel:

Wenn die einzelnen Schulen selbstständig und flexibel über ihre Budgets verfügen, werden sie die Mittel wesentlich effektiver einsetzen können, als das in dem jetzigen kameralistisch verwalteten System möglich ist.

Die freie Wahl der Schule durch die Erziehungsberechtigten und die älteren SchülerInnen wird dazu führen, dass alle Schulen sich um eine pädagogisch sinnvolle Verwendung der ihnen zur Verfügung stehenden Mittel bemühen werden.

Wie soll die Gleichberechtigung von staatlichen und nichtstaatlichen Schulen funktionieren?

Gleichberechtigung (nicht: Gleichschaltung) ist eine wesentliche Voraussetzung für ein vielfältiges Schulwesen, das unterschiedlichen pädagogischen Bedürfnissen entgegenkommen kann.

Auch die Schulen verdanken ihre innovativsten Ideen fast immer den Pionierleistungen freier Initiativen. Es ist daher widersinnig, die Schulen in freier Trägerschaft durch Wartefristen, erheblich geringere Zuschüsse und erschwerte Abschlussprüfungen künstlich in eine Außenseiterposition zu drängen.

Vielfalt lässt sich nicht staatlich verordnen - sie immer das Ergebnis des Engagements konkreter Menschen vor Ort. Daher darf nicht mehr die Trägerschaft einer Schule (staatlich oder nichtstaatlich) für die Höhe der Zuschüsse maßgeblich sein, sondern einzig ihre Schulart (also Grund-, Haupt-, Real-, Gesamt-, Sonderschule oder Gymnasium) sowie die Anzahl der SchülerInnen, die sie besuchen.

Eine Schulfinanzierung, die sich in erster Linie an der tatsächlichen Nachfrage orientiert, braucht in der Bemessung der Zuschüsse keinen Unterschied zwischen den Schulträgern zu machen. Sie fördert daher die pädagogische Qualität aller Schulen und sorgt gleichzeitig für eine effektive Mittelverwendung.

Die Schulaufsicht hat sich auf die Rechtsaufsicht zu beschränken. Die Fachaufsicht lässt sich auf unabhängige, öffentlich-rechtlich organisierte Institutionen übertragen, an denen die VertreterInnen der verschiedenen Schularten beteiligt sind.

Die Niederlande zeigen, dass es geht: 75 Prozent aller Schulen arbeiten dort unter gleichberechtigten Bedingungen in freier Trägerschaft. Die Schulaufsicht hat eine ausschließlich beratende Funktion und gerade dadurch für eine deutliche Qualtitätssteigerung des schulischen Angebots gesorgt.

Wird es leichter, Sektenschulen zu gründen?

Keine Schule darf in Deutschland genehmigt werden, wenn sie nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Voraussetzung für die Anerkennung einer Schule als öffentliche Schule ist, dass sie keine gesellschaftlichen Gruppen ausschließt.

Was bedeutet das "Recht auf Bildung"?

Der Begriff "Recht auf Bildung" wird hier in Übereinstimmung mit den Artikeln 19 und 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, verabschiedet von der Generalversammlung der UNO am 10.12.1948, verwendet.

In Artikel 26 (Recht auf Bildung), Absatz 1 dieser Erklärung heißt es: "Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muss wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein; die höheren Schulen sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen."

In Absatz 3 heißt es weiter: "In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen."

Mit dem "Recht auf Bildung" wird also ein Grundrecht für alle Kinder und Jugendlichen ausgesprochen, das den Begriff der Schulpflicht durch eine Unterrichtspflicht ersetzt. Es ist Sache der Schulgesetzgebung, die materiellen und rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können.

Wie kann ich die AmS unterstützen?

Es gibt verschiedene Wege, wie Sie unsere Arbeit unterstützen können.
Sie reichen von der aktiven inhaltlichen Mitarbeit bis zur finanziellen Unterstützung.

Sehr wichtig ist es für uns, vielfältige Kontakte zu anderen Verbänden oder Initiativen zu bekommen, damit wir bei konkreten Vorhaben auf eine funktionierende "Infrastruktur" bauen können.

Wir arbeiten in verschiedenen Arbeitsgruppen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten daran, ein freiheitliches Schulwesen in Schleswig-Holstein und Europa zu fördern. Sie können sich beteiligen, indem Sie Fördermitglied der Aktion mündige Schule werden und uns mit einer regelmäßigen Zuwendung von beispielsweise 3 Euro im Monat helfen, unsere Kampagnen zu finanzieren.

Wenn Sie sich für unseren Newsletter registrieren lassen, sind Sie immer auf dem Laufenden über unsere Aktivitäten und können im Einzelfall entscheiden, ob Sie sich an einem Projekt aktiv beteiligen wollen.