Wartefristen für freie Schulen (Juni 2003)

Das Schleswig-Holsteinische Parlament muss demnächst über einen Antrag der CDU abstimmen, der die Sperrung von Finanzmitteln für neu gegründete freie Schulen verkürzen und die Sperrung der Finanzmittel für konzeptionelle Innovationen an bereits genehmigten Schulen abschaffen will.

Schon seit einigen Monaten liegt dem Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Antrag der CDU-Fraktion vor, die bestehende Wartefristregelung für Schulen in freier Trägerschaft zu ändern. Hintergrund: Gegenwärtig muss eine freie Schulgründungsinitiative bis zu vier Jahren warten, bervor sie öffentliche Zuschüsse erhält. Neugründungen werden dadurch gezielt verunmöglicht.

Völlig absurd ist eine zweite Regelung: Wenn eine bereits genehmigte Schule ihr Konzept ändert, weil sie beispielsweise eine Ganztagsschule werden will, wird das als Neugründung gewertet und die vierjährige Wartefrist tritt erneut in Kraft.

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen PISA-Debatte kann diese Regelung nur als gezielte Innovationsbremse interpretiert werden, die verhindern soll, dass die nichtstaatliche Konkurrenz der freien Schulen durch ihre größere Flexibilität den staatlichen Schulen den Rang abläuft. Damit werden dem Bildungswesen aber gerade diejenigen Quellen entzogen, aus denen fast alle pädagosich relevanten Innovationen der letzten Jahrzehnte gesprudelt sind.

Wie es scheint, wird die Mehrheitsfraktion im Landtag der Verkürzung der Wartefrist auf drei Jahre (statt, wie von der CDU vorgeschlagen, auf zwei Jahre) zustimmen. Die vorgeschlagene Abschaffung der Wartefrist für bereits genehmigte Schulen hingegen ist noch strittig.

Es bleibt abzuwarten, wie sich Bündnis90/Die Grünen dazu stellen. Wenn die öffentlichen Stellungnahmen der letzten Jahre vom grünen Fraktionschef Karl-Martin Hentschel und von der bildungspolitischen Sprecherin Angelika Birk zur Bedeutung und zum Status der freien Schulen ernst gemeint waren, werden sie sich der Abschaffung der Wartefrist für bereits genehmigte Schulen nicht verweigern - auch nicht aus Gründen der Koalitionsraison.