Volksinitiative "Schule in Freiheit" gibt nicht auf (27.10.00)

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes:
Volksinitiative "Schule in Freiheit" gibt nicht auf

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlichte am 27.10.2000 seinen Beschluss, die Nichtzulassung der Volksinitiative "Schule in Freiheit" für rechtmäßig zu erklären, da sie erhebliche Auswirkungen auf den Landeshaushalt habe. Dazu erklärte Henning Kullak-Ublick, der Sprecher der Initiative:

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bedeutet einen Rückschlag für uns und für die 37.000 Menschen, die unsere Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Der substanzielle Inhalt der Volksinitiative - also die Weiterentwicklung unseres Schulwesens zu mehr Verantwortung vor Ort, zur Modernisierung der Schulaufsicht und zur Gleichberechtigung aller Schulträger - stand in diesem Verfahren nicht zur Diskussion. Es ging einzig um die Frage, welche Auswirkungen der von uns vorgelegte Verfassungsentwurf auf den Haushalt des Landes gehabt hätte.

Wir müssen erkennen, dass die Strategie der beiden großen Landtagsfraktionen, die inhaltliche Debatte unseres Verfassungsentwurfes im Parlament zu verhindern, indem sie mit dem so genannten Haushaltsvorbehalt die Nichtzulassung der Volksinitiative durchsetzten, erfolgreich war. Es stellt sich angesichts dieses Urteils allerdings die Frage, was eine Volksgesetzgebung wert ist, wenn sie mit dem Haushaltsvorbehalt jederzeit ausgehebelt werden kann: Es gibt keine Gesetze, die sich nicht auf den Haushalt des Landes auswirken. Soll die Volksgesetzgebung nur ein Spielzeug sein?

Mit dem Urteil wurde die Volksinitiative gestoppt, aber der dringende Reformbedarf des deutschen - und damit natürlich auch des schleswig-holsteinischen - Schulwesens ist damit keineswegs vom Tisch. Wir können im Augenblick nur an die Politiker appellieren, unsere Vorschläge trotz dieser Niederlage einer Prüfung zu unterziehen.

Wir werden unsererseits genau prüfen, an welchen Stellen wir den Verfassungsentwurf so verändern müssen, dass er einer erneuten Prüfung Stand hält und dann werden wir eine zweite Volksinitiative zu diesem Thema durchführen.

Unsere Initiative fand bereits beim ersten Anlauf die Unterstützung von 37.000 Menschen. Wir haben keinen Zweifel daran, dass wir bei der Nachfolge-Initiative mit einer eher noch breiteren Zustimmung in der Bevölkerung rechnen können.

Die Aktion mündige Schule unterstützt darüber hinaus die Initiative Mehr Demokratie e.V., weil auch an diesem Urteil wieder deutlich wird, dass die Hürden, die einer Volksinitiative heute noch in den Weg gestellt werden, zu hoch sind, um neben der parlamentarischen auch die Volksgesetzgebung möglich zu machen.