Steuerliche Freistellung

Die Aktion mündige Schule e.V. ist vom Finanzamt Flensburg mit Bescheid vom 19.06.2009 als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer sowie nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.