Drei Säulen

Anknüpfend an das bereits Dargestellte können drei Säulen beschrieben werden, deren Verwirklichung als Voraussetzung für eine substanzielle Erneuerung des deutschen Schulwesens zu sehen ist:

Qualitätsentwicklung der Schulen
Statt zentral vorgegebener Standards und deren Überprüfung durch zentrale Einrichtungen wird ein System schulübergreifender Qualitätsentwicklung eingerichtet, das sich aus drei Elementen zusammensetzt:

  • Lizenzierung der Schulen auf der Grundlage eines selbst erarbeiteten pädagogischen Konzepts.
  • Regelmäßige Qualitätsüberprüfung (Evaluation) der lizenzierten Schulen nach einem anerkannten Verfahren eigener Wahl.
  • Durchführung von Lizenzierung und Evaluation durch unabhängige, aber sorgfältig akkreditierte Einrichtungen (ähnlich wie im Hochschulbereich).

Qualität lässt sich nicht ›von oben‹ verordnen, sondern sie muss in jeder einzelnen Schule, von unten her und im freien Konsens durch Lehrer/innen und Eltern entwickelt werden.

Ausgangspunkt für die Entwicklung der eigenen Qualitätsmaßstäbe können die bisher für die jeweilige Schule geltenden Lehrpläne, Stundentafeln und ähnliches sein. Jede Schule trägt selbst die Verantwortung für deren Weiterentwicklung.

Die Finanzierung der Schulen
Die Mittelzuweisung wird durch ein nachfrageorientiertes Finanzierungssystem der Schulen (Schülerkopfbetrag, Bildungsgutschein) ersetzt. An diesem System partizipieren alle genehmigten Schulen- unabhängig von ihrem Träger.

Die einzelne Schule muss im Interesse ihrer pädagogischen Freiheit über ihre Mittel für Personal- und Sachausgaben frei verfügen können. Die staatliche und kommunale Finanzierung des Schulwesens bleibt unverzichtbar.

Durch dieses Konzept wird die Wahlfreiheit der Eltern gestärkt und gleichzeitig der Wettbewerb der Schulen um Schüler gefördert. Pädagogischer Wettbewerb steht derzeit hoch im Kurs, die Wahlfreiheit der Eltern noch nicht.

Der rechtliche Status der Schulen
Alle Schulen, deren Kollegien dies wollen, müssen rechtsfähig werden, also die Lehrplangestaltung autonom in ihren Gremien beschließen, Verträge abschließen, selbstständig über ihr Budget verfügen und alle personellen Entscheidungen selbst treffen können.

Dieses Konzept kommt der aktuellen Forderung nach mehr Selbstständigkeit und der Kommunalisierung der Schulen entgegen. In Betracht kommen auch die Körperschaft öffentlichen Rechts oder die Stiftung (wie bei Hochschulen), kirchliche Träger oder der gemeinnützige Verein von Eltern und Lehrern. Andere Rechtsformen sind damit nicht ausgeschlossen, sie werden aber für ein gemeinwohlorientiertes Schulwesen kaum typisch werden.